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Airlines zur Kontrolle verpflichtet

Münster (ap) - Der Bundesinnenminister ist berechtigt, ausländische Fluggesellschaften zu verpflichten, bei Fluggästen mit dem Ziel BRD die Einreisevisa zu überprüfen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gab in einer gestern in Münster veröffentlichten Entscheidung Minister Zimmermann recht, der 1987 Beförderungsverbote gegen die Air France und Air India erlassen hatte, in denen er den Transport von Ausländern untersagte, die keine Aufenthaltserlaubnis haben.

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