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Polizeigewerkschaft gegen REPs

■ Landesbezirk Hessen der Gewerkschaft der Polizei will „Republikaner„-Polizisten ausschließen

Frankfurt (taz) - Unter dem Motto: „Wehret den Anfängen“ hat der Landesbezirk Hessen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowohl die NPD als auch die „Republikaner“ als „gewerkschaftsfeindliche Organisationen“ bezeichnet und den Ausschuß von Angehörigen dieser rechtsradikalen Organisationen aus der Polizeigewerkschaft angekündigt. Wie der hessische Landesvorsitzende der GdP, Hansgeorg Koppmann, in Frankfurt erklärte, verfolge die NPD laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 1987 eindeutig verfassungsfeindliche Ziele. Darüberhinaus, so Koppmann weiter, sei die NPD auch eine „gewerkschaftsfeindliche Organisation“, denn die Partei beabsichtige die Zerschlagung der Arbeitnehmervertretungen und die Installation einer einheitlichen Organisation von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Damit werde von der NPD der Fortbestand der freiheitlichen Gewerkschaften in Frage gestellt.

In seiner Erklärung warf Koppmann auch den „Republikanern“ Verfassungs- und Gewerkschaftsfeindlichkeit vor. Im Bundesprogramm der REPs sei die Gegnerschaft der „Republikaner“ gegen Kirchen und Gewerkschaften manifest geworden - „alles gepaart mit Ausländer- bzw. mit Asylantenfeindlichkeit“. Auch die „Republikaner“ wollten die Rechte der Gewerkschaften dahingehend einschränken, daß die Arbeitnehmerorganisationen ihre Tätigkeiten „auf das Wohl der Arbeitenden und das Gedeihen der Arbeitsstätten“ (REP -Programm) beschränken sollen. Koppmann: „Die Vorstellungen von NPD und „Republikanern“ sind mit den Zielen der Gewerkschaft der Polizei unvereinbar.“ Die Polizeigewerkschaft habe deshalb „das Recht und die Pflicht“ gegen Mitglieder vorzugehen, die sich zu diesen politischen Vereinigungen bekennen würden.

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