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Hungerstreik-Debatte

■ SPD-Juristen sehen kein rechtliches Hindernis für Zusammenlegung / Grüne unterstützen „Bremer Appell“

Eine Zusammenlegung der „sog. RAF-Gefangenen“ in Großgruppen sei „sicherlich mit Risiken verbunden“, meint der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (ASJ), Horst Isola. Rechtliche Gründe stünden dem aber nicht im Wege. „Es sollte auch nicht darauf bestanden werden, den Gefangenen zuvor Distanzerklärungen abzuverlangen, wenn letztlich die Problemlösung an dem Fehlen einer solchen Erklärung scheitern würde“, schreibt Isola. „Die Fälle der ehemaligen Terroristen Jünschke und Grashof, beide inzwischen begnadigt, haben gezeigt, daß die konsequente Befolgung des im Strafvollzugsgesetz verankerten Resozialisierungsgedankens eher Erfolg verspricht als das törichte Gerede, man wolle sich nicht erpressen lassen.“

Die Bremer Grünen haben derweil den „Bremer Aufruf“ zur Zusammenlegung politischer Gefangener unterstützt, obwohl „einzelne Vorstandsmitglieder mit einzelnen Formulierungen aus guten Gründen nicht einverstanden sind“. Es sei sinnlos, erklärte der Grüne Landesvorstand, „durch eine Vielzahl verschiedener Aufrufe die letztlich angemessenen Forderungen gegenüber der Staatsgewalt zu verwässern.“ Selbstverständlich sei, „daß die Abschaffung der verschärften - Isolationsfolter zu nennenden - Einzelhaft ein Gebot der Menschlichkeit ist.“

Der „Bremer Aufruf“ unterstützt ausdrücklich die Forderungen der hungerstreikenden Gefangenen: „Ihre Erfüllung ist das Minimum, um das Leben und die Identität der Gefangenen zu erhalten.“

K.W.

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