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Kein Unterricht für Palästinenserkinder

■ UNRWA beschwert sich über Verbot des Hausunterrichts in den besetzten Gebieten / Generalstreik am „Tag des Bodens“

Tel Aviv (afp/taz) - Das UNO-Hilfswerk für Palästina -Flüchtlinge (UNRWA) hat sich am Donnerstag über das Verbot der israelischen Behörden beschwert, Palästinenserkindern in den besetzten Gebieten zu Hause Unterricht zu erteilen. Mit ihrer Maßnahme wollte die UNO-Organisation dem Lehrnotstand abhelfen, der durch die Schließung von 90 der 98 UNWRA -Schulen im Westjordanland entstanden war.

Geplant war, ab 25. März Grundschullehrer zu den Kindern nach Hause zu schicken. Drei Tage später habe jedoch das israelische Außenministerium diese Unterrichtsmethode „aus Sicherheitsgründen“ untersagt. Daraufhin habe die Organisation das Ministerium aufgerufen, die Schulen wieder zu öffnen, jedoch lediglich zur Antwort erhalten, das Ministerium teile ihre Sorge über den Unterrichtsausfall. Seit Februar 1988 wurden die Schulen in den besetzten Gebieten immer wieder für kurze Zeit, seit 21. Januar endgültig geschlossen.

Ebenfalls vorgestern wurde ein Generalstreikaufruf zum palästinensischen „Tag des Bodens“ in Israel und den besetzten Gebieten fast vollständig befolgt. Mit dem „Tag des Bodens“ gedenken die 750.000 arabischen Israelis dem 30.März 1976, an dem sechs Palästinenser im Zuge von Protesten gegen Landenteignungen von der Polizei erschossen und über 70 verletzt worden waren.

Differenzen zwischen den politischen Gruppen waren bei den Aktionen kaum zu spüren. Die Demonstranten stellten eigene Ordner und boten den 5.000 mobilisierten Polizisten keinerlei Vorwand zum Eingreifen.

In den besetzten Gebieten, wo die Aufstandsführung - anders als in Israel - zur Konfrontation mit der Besatzungsmacht aufgerufen hatte, wurden offiziellen Berichten zufolge zwei Palästinenser von israelischen Soldaten erschossen und 26 weitere verletzt. Palästinensische Kreise sprachen demgegenüber von vier Toten und fünfzig Verletzten. Die Sicherheitskräfte hatten am „Tag des Bodens“ die Order, „keine Verletzung der öffentlichen Ruhe“ zu dulden und jedes Zeichen von Demonstrationen oder der Verletzung der Ausgangssperre sofort und unnachgiebig zu unterbinden.

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