Datei für „terroristisches Schrifttum“

BKA hat 959 sogenannte linksextremistische Publikationen gespeichert / Merkwürdige Sammeldatei von „Rechtsextremismus über politisch motivierte Ausländerkriminalität“ erfaßt 803 Schriften  ■  Aus Bonn Charlotte Wiedemann

Das Bundeskriminalamt erfaßt in seiner Datei TESCH (terroristisches Schrifttum) zur Zeit 959 sogenannte „linksextremistische“ Publikationen. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor. Unter der merkwürdigen Zusammenfassung von „Rechtsextremismus sowie politisch motivierter Ausländerkriminalität“ zählt die Zimmermann -Behörde außerdem weitere 1.803 erfaßte Publikationen. Tages -, Wochen- und Monatszeitungen als solche befänden sich nicht in der Datei, sondern nur bestimmte Ausgaben von ihnen, die einschlägige Straftatbestände erfüllen würden: Von der Staatsverunglimpfung bis zum Vielzweckparagraphen 129 a.

Die Lesetätigkeit des BKA beschreibt das Innenministerium mit einem logischen Purzelbaum: „Das Bundeskriminalamt wertet regelmäßig terroristische/extremistische Publikationen aus, sofern sich Anhaltspunkte zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gemäß Paragraph 129 a ergeben...“

Um Polizei, Verfassungsschutz und Grenzbehörden bei der extremistischen Papierflut ständig auf dem neuesten Stand zu halten, ist die aus der Zeit der Sympathisanten-Hatz bekannte rote Liste von Publikationen seit 1988 durch eine moderne Lose-Blatt-Sammlung ersetzt worden. Sie wird vom BKA herausgegeben und „regelmäßig bereinigt“. Ob sie weniger umfangreich ist als die frühere Liste, kann nur spekuliert werden: Welche Publikationen darin erfaßt sind, will das Innenministerium nicht verraten - Begründung: Laufende Ermittlungsverfahren seien betroffen. Mit der Lose-Blatt -Sammlung scheinen aber auch Polizisten vor Ort bewaffnet zu werden. Denn bei Durchsuchungsmaßnahmen sollen diese Schriften „gezielt“ als „Beweismittel“ sichergestellt werden. Mit dem Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren verweigerte das Innenministerium auch im Fall Ingrid Strobl Auskünfte, ob die 'Emma'-Redaktion bereits 1985 überwacht wurde. Die bloße Mitarbeit bei der taz ist noch kein Grund, in der Geheimdienst-Datei NADIS gespeichert zu werden. Wieviele Journalisten bisher vom Verfassungsschutz angeworben wurden, will das Innenministerium nicht sagen; jedoch spielten Journalisten als Informanten in der Praxis „kaum eine Rolle“, da sich konspirativ arbeitende Gruppen auch ihnen gegenüber abschotten würden.