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Hungerstreik-Demo

Bonner Polizeipräsident verbietet bundesweite Demonstration  ■  Von Charlotte Wiedemann

Bonn (taz) - Die bundesweite Demonstration zum Hungerstreik in Bonn am 29. April ist gestern verboten worden. Die Verfügung des Bonner Polizeipräsidenten untersagt jegliche Demonstration entlang „besiedelter Straßen“. Zugelassen ist nur eine „Standkundgebung ohne vorausgehenden Aufzug“ im Rheinauenpark, einem Grüngürtel auf der anderen Rheinseite fernab der Innenstadt. Begründung des Verbots: Der Hungerstreik sei „von einer Vielzahl schwerer Anschläge begleitet“, zur Demonstration würden „mehrere tausend Personen aus dem terroristischen RAF-Umfeld“ anreisen. Die Demonstration unter dem Motto „Zusammenlegung jetzt“ wird mittlerweile auch unterstützt von der Humanistischen Union, Jungsozialisten, grüner Bundestagsfraktion sowie Parteivorstand, Grundrechte-Komitee und Republikanischem Anwaltsverein.

Diese Organisationen wollen ihren Aufruf allerdings erst heute in Bonn publik machen und wurden von der Verbotsverfügung völlig überrascht. Gegen das Verbot wird das Verwaltungsgericht Köln angerufen.

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