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Kein Anspruch auf Losverfahren

Das OVG hat heute die Beschwerde der CDU-Fraktion der BVV -Wilmersdorf gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen. In dem Verfahren geht es um das Nominierungsrecht für die Wahl des siebten Mitglieds des BA Wilmersdorf. Bei Anwendung des d'Hondtschen Höchstzählverfahrens ergab sich eine Pattsituation. Mit ihrem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wollte die CDU-Fraktion erreichen, daß das Nominierungsrecht für das siebte Mitglied des BA nach dem Losverfahren ermittelt wird. Dieser Antrag hatte nunmehr auch in zweiter Instanz keinen Erfolg. Das OVG hat im Zusammenhang mit einem vergleichbaren Streit im Jahr 1985 in der BVV-Steglitz ausgeführt, daß angesichts der fehlenden gesetzlichen Verfahrensregelung in einem solchen Fall die BVV festlegen könne, nach welchem rationalen Prinzip das Nominierungsrecht zu bestimmen sei. Das könne, müsse aber nicht das Losverfahren sein. Die BVV tagt morgen zum ersten Mal.

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