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SPD-Länder sollen Gesetz verhindern

Hamburg (taz) - Der Hamburger Datenbeauftragte Claus Henning Schapper hat den Hamburger Justizsenator gebeten, der Senat möge sich mit den anderen SPD-Landesregierungen zusammenschließen, um die vom Bundesrat bereits bewilligte, aber „bislang von der Öffentlichkeit praktisch nicht wahrgenommene“ Änderung des Versammlungsgesetzes zu verhindern. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzesentwurfs, der im Zusammenhang mit Vermummungsverbot und Kronzeugenregelung durch die Koalitionsfraktionen eingebracht worden war, soll am 21.April den Bundestag passieren.

Das Vorhaben ist nach Meinung des Datenschützers verfassungswidrig. Zukünftig soll die Polizei nämlich nicht erst bei Gewalttätigkeiten, sondern schon dann Bild- und Tonaufzeichnungen bei Demonstrationen anfertigen dürfen, wenn „erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ drohen. Darüber hinaus, so Schapper, „will der Entwurf es der Polizei offenbar ermöglichen, in Räumen, in denen nichtöffentliche Vorbereitungstreffen stattfinden, Wanzen anzubringen“.

Diese Aufzeichnungen dürfe die Polizei künftig bereits zur Gefahrenvorsorge im weitesten Sinne auswerten. Das bedeute, „daß die Polizei Lichtbildkarteien oder Bilddatenbanken und Tonbandprotokolle über alle Personen vorhalten darf, von denen sie annimmt, daß sie an einer späteren, möglicherweise unfriedlichen Demonstration teilnehmen“.

usche

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