: Ist Altölverbrennung illegal?
■ Umweltschützer fühlen sich nach Studium der MVA-Planungsunterlagen in ihrer Auffassung bestätigt / Jetzt muß das Gericht entscheiden
Die Bremer MVA ist die einzige Hausmüllverbrennungsanlage im Bundesgebiet, in der ölhaltiger Boden verbrannt wird. Allein 1986 waren es 10.000 Tonnen. Nach Auffassung der Bremer Landesregierung liegt hierfür auch eine Genehmigung vor. UmweltschützerInnen bezweifeln dies seit Jahren. Jetzt sehen sie ihre Position bestätigt - nach einem umfangreichen Studium der Planungsunterlagen für die MVA. Mit einer vom GNUU (Gesamtverband Natur- und Umweltschutz Unterweser) eingereichten Verbandsklage gegen den Planfeststellungsbechluß zum Einbau einer Rauchgasreinigungsanlage wollen sie jetzt die weitere Verbrennung ölhaltigen
Erdreichs in Bremen verhindern.
“ Nach dem hessischen Abfallkatalog, der dem heutigen Stand der Technik entspricht, wird ölverunreinigter Boden als Sondermüll eingestuft, der in Hausmüllverbrennungsanlagen grundsätzlich nicht verbrannt werden darf.“, so Rechtsanwalt Andreas Reich, Mitglied im Vorstand des GNUU. Zwar hatte der ursprüngliche Bescheid zum Betreiben der MVA vom Oktober 1969 die Genehmigung zur Verbrennung von Altölen enthalten, war dafür notwendige Altölaufbereitungsanlage ist allerdings nie in Betrieb gegangen. Trotzdem wurden in der MVA zehntausende von Tonnen ölhaligen Bodens verbrannt illegal, wie nicht nur den
GNUU meint. Denn: Schon im Dezember 1986 vertrat auch das Gewerbeaufsichtsamt Bremen in einem Brief an die Umweltbehörde die Auffasung, daß der Betreiber der MVA „nicht berechtigt ist, Sonderabfälle, wie z. B. ölverunreinigten Boden, zu verbrennen“. Die Planungsunterlagen, durch die sich die UmweltschützerInnen in ihrer Auffassung jetzt bestätigt fühlen, hatten sie erst nach einer erfolgreichen Verbandsklage erhalten. Freiwillig wollte die Bremer Umweltbehörde die Papiere nicht rausrücken.
Die UmweltschützerInnen entdeckten noch mehr: Trotz offizieller Dementis hatte es eine Absprache zwischen Bremen und
dem Land Hessen gegeben, nach der die Bremer MVA Filterstäube in Hessen deponieren, Hessen dafür altölhaltigen Boden in Bremen verbrennen lassen wollte. Dies belegt ein Brief des hessischen Umweltministers vom Juni 1987.
Nach Informationen von Reich ist ölverunreinigter Boden regelmäßig mit polychlorierten aromatischen Kohlenwasserstoffen, Abriebstoffen und Schwermetallanteilen durchsetzt. Bei der Verbrennung kommt es zur Bildung von Dioxinen. Der GNUU richtet sich mit seiner Klage ausdrücklich nicht gegen die Rauchgaswäsche. „Wir finden Recycling besser, aber wenn schon Verbrennung, dann so umweltfreundlich wie möglich.“ om
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