: Mißstand-betr.: Kindergeld für SozialhilfeempfängerInnen
betr.: Kindergeld für SozialhilfeempfängerInnen
(...) SozialhilfeempfängerInnen wird das Kindergeld von der Sozialhilfe abgezogen, das heißt, es wird „angerechnet“, was schlicht dem gleichkommt, daß sie keins bekommen. Und dies, wo doch sonst jedeR auch noch so gut Verdienende Kindergeld bekommt. (...) Sie zeugt von einer Kinderfeindlichkeit ohnegleichen und davon, daß SozialhilfeempfängerInnen noch immer wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden.
Hinzu kommt, daß diese „Anrechnung“ des Kindergeldes auch dann stattfindet, wenn es andere Bezugsberechtigte, in meinem Fall der ebenfalls mittellose, weil studierende Vater erhalten. Das macht die Regelung, daß wahlweise Vater oder Mutter (oder andere Berechtigte) das Kindergeld erhalten können, völlig sinnlos und zwingt SozialhilfeempfängerInnen, das Kindergeld auf jeden Fall selbst zu beziehen - um es doch wieder von den Sozialleistungen abgezogen zu bekommen. Alles dies gilt auch für den Kindergld-Zuschlag, was von dessen Sinn her gesehen genau so ein Absurdum ist. (...)
Juliane Damminger, Rimbach
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