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„Wir sind Väter, die sich kümmern“

■ Väter aus „nichtehelichen Lebensgemeinschaften“ kämpfen für ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder / Bislang liegt es allein bei den Müttern / Betroffene Männer organisieren sich im Verein „Väteraufbruch e.V.“ / Zweites bundesweites Treffen fand in Berlin statt

„Das ist ja Wahnsinn“, kommt es aus dem Publikum. Ein Vater hat gerade erzählt, daß ihm von der Mutter seines Kindes gerichtlich untersagt worden ist, seinen unehelichen Sohn bei seinem (zweiten) Vornamen zu nennen. Ein Fall von vielen, der die rechtlose Situation unverheirateter Väter illustriert. „Mehr Rechte - für bessere Väter?“ - unter diesem Motto sollte am Samstag abend im Haus der Familie am Mehringdamm diskutiert werden. Organisiert hatte die Veranstaltung der Verein „Väteraufbruch“, eine neue bundesweite Väterinitiative. Zu der zweiten großen Veranstaltung des Vereins waren die Teilnehmer aus der ganzen BRD angereist.

Die rechtliche Situation sieht dabei zur Zeit folgendermaßen aus: Unverheiratete Väter haben grundsätzlich kein Recht auf Umgang mit ihren Kindern. Das Vormundschaftsgericht kann jedoch auf Anfrage ein solches Recht auch gegen den Willen der Mutter einräumen, wenn es, wie das Gesetz formuliert, dem Wohl des Kindes dient. Das muß der Vater jedoch erst einmal nachweisen können. Diese Benachteiligung der Väter soll ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministers ändern: Er sieht ein generelles Umgangsrecht für nichteheliche Väter vor, „wenn es dem Wohl des Kindes nicht widerspricht“. Den Vätern vom „Väteraufbruch“ ist das zuwenig. Sie fordern ein generelles gemeinsames Sorgerecht für Kinder aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften. „Die Frauen wollen jedoch nicht auf ihre Rechtsvorteile verzichten“, erklärt Werner Sauerborn vom „Väteraufbruch e.V.“. Die Väter fühlen sich deshalb diskriminiert: „Unsere Betroffenheit wird nicht anerkannt.“ Den gesetzlichen Regelungen, so heißt es in einer Broschüre des „Väteraufbruch“, läge das Bild des desinteressierten oder „fahnenflüchtigen“ Vaters zugrunde. Ein Bild, von dem sich die meisten anwesenden Väter distanzierten. „Wir sind Väter, die sich kümmern“, hieß es eins ums andere Mal. Nicht die eigentlich anvisierte gesellschaftspolitischen Dimensionen des Themas erfaßten die Wortbeiträge der Väter, sondern sie bewegten sich fast durchgängig auf der Ebene der Betroffenen-Selbstdarstellung. Einige zückten sogar Kopien „ihrer“ Gerichtsurteile, um die ungerechte Behandlung durch Ämter und Gerichte zu belegen. In dieser Atmosphäre hatten gegenteilige Positionen einen schweren Stand, wie etwa der Beitrag von Gunhild Gutschmidt vom „Verein alleinerziehender Mütter und Väter“. Sie betonte, daß die Mehrheit der Väter sich eben nur wenig um ihre unehelichen Kinder kümmere. Nur 50 Prozent würden regelmäßig Unterhalt zahlen. Im Gegensatz zu den Eltern hätten Kinder gar keinen Rechtsanspruch auf den Umgang mit ihren Erzeugern. Sie forderte deshalb „Kinderrechte“ anstelle von stärkeren „Väterrechten“. Auch Peter Weber, Richter am Kammergericht Charlottenburg, setzte sich für eine Angleichung der Rechte der nichtehelichen an die der ehelichen Kinder ein. In dieser Hinsicht sei sogar das chinesische Familienrecht fortschrittlicher. Letztendlich, so betonte der Richter, gehe es jedoch um Beziehungen zwischen Menschen, die im Grunde gar nicht justitiabel seien. Offen blieb zum Beispiel, wie das rechtlich gewährte Umgangsrecht in der Praxis gegen den Willen der Mütter durchgesetzt werden kann. Ein Diskussionsteilnehmer brachte es schließlich auf den Punkt: „Das eigentlich Dramatische spielt sich nicht im juristischen Sinne ab.“

taz

Der „Väteraufbruch e.V.“ hat in Berlin die Anschrift: Gustav-Müller-Str.111, 1-62

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