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Grüne Urabstimmung vom Tisch

Bonn (afp/taz) - Das Bundesschiedsgericht der Grünen hat die von der Gruppe „Grüner Aufbruch“ initiierte und von zahlreichen Kreisverbänden geforderte „Urabstimmung“ über Strömungsmanifeste für satzungswidrig erklärt und einen Beschluß des Bundeshauptausschusses zur Realisierung dieses Vorhabens aufgehoben und seine einstweilige Verfügung bestätigt. In der mehr als zweistündigen mündlichen Verhandlung kamen die Mitglieder der obersten innerparteilichen Schiedsinstanz zur Auffassung, die von der „Aufbruch„-Gruppe angestrebte Mitgliederbefragung sei nicht als echte Urabstimmung im Sinne der Parteisatzung angelegt. Paragraph 16 der Satzung erlaube solche Abstimmung auf Antrag eines Drittels der Kreisverbände lediglich in Fragen des Programms und der Satzung, und ihre Ergebnisse hätten als verbindliche Entscheidung zu gelten. Demgegenüber sei es das Ziel des „Aufbruch„-Vorhabens, die Parteimitglieder unverbindlich nach ihrer Meinung über Manifeste unterschiedlicher Strömungen zu befragen, nicht jedoch, sie über konkrete Fragen entscheiden zu lassen. Das sei zwar prinzipiell zulässig, müsse aber von den maßgeblichen politischen Gremien mehrheitlich beschlossen werden. Johann Müller-Gazurek, Mitglied des Schiedsgerichts, erläuterte gestern, die Entscheidung sei „nicht als Verbot“ des Aufbruch-Projekts zu verstehen. Da eine 51-Prozent-Mehrheit in einem der entscheidenden Parteigremien ausreiche, um die Abstimmung über Manifeste durchführen zu können, sei den Initiatoren ein Weg gezeigt worden, „wie sie ihr Projekt retten können“.

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