„Keine Bauchlandung riskieren“

Hermann Lutz, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, zu einem möglichen Unvereinbarkeitsbeschluß der GdP gegen Polizisten, die Mitglieder der „Republikaner“ sind  ■ I N T E R V I E W

taz: Herr Lutz, Sie haben erklärt, ein Unvereinbarkeitsbeschluß der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gegenüber den „Republikanern“ sei nicht ausgeschlossen. Wann kommt dieser Beschluß?

Hermann Lutz: Dieser Beschluß war von Anfang an nicht ausgeschlossen. Wir wollen uns aber der Mühe unterziehen, das Programm und das Umfeld der „Republikaner“ analytisch zu untersuchen. Wir wollten nicht das Risiko eingehen, daß wir im Einstieg eine Unvereinbarkeit beschließen und uns anschließend irgendein Verwaltungsgericht bescheinigt, wir hätten voreilig und zu schnell gehandelt. Wir wollen auch verhindern, daß sich nachher der Herr Schönhuber hinstellt und beweisen kann, daß ein Verwaltungsgericht die sogenannte Demokratiebezogenheit der „Republikaner“ hergestellt hat. Wir befinden uns derzeit in der Informations- und Aufklärungsphase gegenüber unseren Mitgliedern, wo wir sehr deutlich sagen, wir möchten eine Demaskierung der „Republikaner“ vornehmen und das Parteiprogramm mit dem bewerten, was dort sehr deutlich formuliert ist.

Würde ein solcher Beschluß für das einfache Mitglied der „Republikaner“ oder nur für Funktionsträger gelten?

Ich kann hier eine Parallelität zur NPD herstellen. Wir haben in den sechziger Jahren einen aktiven NPD-Mann ausgeschlossen. Er ist den Weg bis vor den Bundesgerichtshof gegangen. Der BGH hat unsere Auffassung bestätigt, daß die NPD Ziele verfolgt, die mit unserer Satzung als Gewerkschaft der Polizei unvereinbar sind. Wir stellen auch derzeit bei den „Republikanern“ eine ganze Menge an Positionen fest, wo wir erhebliche Zweifel haben, ob das mit unserer Satzung vereinbar ist. Wir müssen natürlich auch erfahren, ob jemand bei den „Republikanern“ tätig ist. Damals haben wir uns auf die Mitgliedschaft und nicht auf eine Funktionärsschaft bezogen.

Die „Republikaner“ rühmen sich geradezu, daß es in ihren Reihen einen hohen Anteil von Polizisten gibt. Wieviele „Republikaner“ sind denn in der GdP organisiert?

Wüßte ich das, wäre ich etwas klüger. Bis auf wenige Exponenten weiß ich nicht, wer von den Beamten bei den „Republikanern“ mitmacht. Sie dürfen aber nicht schließen, daß ein Beamter bei den „Republikanern“ gleichzeitig Mitglied bei der GdP ist. Es gibt noch zwei konkurrierende Organisationen, den Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Polizeigewerkschaft im Beamtenbund. Sie sind sicher klein, aber bei denen sind die „Republikaner“ sehr stark vertreten.

Nun hat die NPD in Berlin eine weitgehende Übereinstimmung ihres Programms mit dem der „Republikaner“ festgestellt und zu deren Wahl aufgerufen. Warum muß die GdP - abgesehen von der juristischen Auseinandersetzung - jetzt noch lange prüfen, ob ein Unvereinbarkeitsbeschluß möglich ist?

Sie können natürlich etwas politisch bewerten, ohne daß sie Argumente haben und dabei eine Bauchlandung machen. Wir haben nach wie vor einen Staat, in dem mit den Kriterien eines Rechtstaates geprüft wird. Um meine persönliche Einstellung mache ich keinen Hehl. Für mich sind die „Republikaner“ für einen Polizeibeamten nicht wählbar. Wir müssen aber den schwierigeren Weg gehen, weil wir auch wissen, das diejenigen, die heute „Republikaner“ wählen, nicht alle Nazis sind. Sie sind einfach mit der Politik der großen Parteien nicht einverstanden und möchten denen einen Denkzettel verpassen. Ich kann das aktualisieren. Heute morgen habe ich von Kollegen Anrufe bekommen, die gesagt haben: Nach den jüngsten Vorfällen in Berlin bin ich jetzt auch geneigt, „Republikaner“ zu wählen. Sie sagen, es kann so nicht weitergehen, daß Polizisten bei einem Einsatz mit 300 Verletzten nach Hause gehen. Das macht nachdenklich.

Interview: Wolfgang Gast