Abschiebetest erprobt

■ Erstmals Flüchtling ohne Paß in Bürgerkriegsland Äthiopien abgeschoben / Verwaltungsgericht Stuttgart lehnt Eilantrag ab

Berlin (taz) - Ohne eine Eilentscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts abzuwarten, hat gestern das Ludwigsburger Ausländeramt einen abgelehnten Asylbewerber nach Äthiopien abgeschoben.

Damit wurde nach Kenntnis von amnesty international und Flüchtlingsorganisationen zum erstenmal seit Jahren ein Flüchtling in das vom Bürgerkrieg gezeichnete Land zurückgeschickt. Wie in der gestrigen Ausgabe berichtet, hatten Mithäftlinge und Anwälte in letzter Minute noch versucht, den drohenden zwangsweisen Rücktransport des 27jährigen Elmi Seka zu stoppen. Sie befürchten, daß Seka, der sich zur Volksgruppe der Eritreer bekennt, in seiner Heimat alles andere als sicher ist.

Ein in aller Eile eingebrachter Antrag beim Verwaltungsgericht, die Abschiebung zu verhindern, wurde vom Gericht abgelehnt. Die Ausländerbehörde Ludwigsburg war allerdings nicht einmal bereit, diese Entscheidung abzuwarten. Just zu der Zeit, als das Gericht tagte, saß Seka bereits im Flugzeug nach Addis Abeba. Was bei seiner Ankunft dort passieren wird, wissen selbst die deutschen Ausländerbehörden nicht. Denn der abgeschobene Flüchtling besitzt keinen ordnungsgemäßen Ausweis, sondern nur einen provisorischen Fremdenpaß der bundesrepublikanischen Behörden. Man wolle probieren, ob es klappt, sagte das Ludwigsburger Ausländeramt zu diesem zynischen Test. Für den Fall, daß die äthiopischen Behörden den abgeschobenen Flüchtling nicht einreisen lassen, habe man für Seka einen Rückflug gebucht.

Die Ausländerbehörde hatte die Abschiebung mit einer Verurteilung Sekas wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz begründet. Dieses Urteil ist jedoch auch seiner Anwältin nicht bekannt. Fest steht dagegen, daß Seka wegen eines Drogendeliktes freigesprochen wurde und dafür sogar Haftentschädigung erhielt. Rechtskräftig verurteilt wurde er, weil er sich mehrfach aus dem Geltungsbereich seiner Gemeinde fortbewegt hatte.

Ve.