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Obrigheim bleibt

Mannheim (taz) - Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof hat es gestern abgelehnt, das AKW Obrigheim per einstweiliger Anordnung stillzulegen. Die Klägergemeinschaft wollte erreichen, daß der Uraltreaktor vom Netz genommen wird, bis ein beim baden-württembergischen Wirtschaftsministerium eingeleitetes Aufsichtsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Die Mannheimer Richter lehnten den Antrag jetzt mit der formalen Begründung ab, eine einstweilige Anordnung sei „kein Mittel, die Verantwortung für Entscheidungen, die (...) der Exekutive obliegen, den Gerichten zuzuschieben“ (AZ: 10 S 1112/89).

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