Knast für Schläger

■ 37jähriger hatte Frauen ins Gesicht getreten / Zu über zwei Jahren Haft verurteilt / Staatsanwalt: „Ein mildes Urteil“

Der 37jährige Hans Georg B., der im November 1988 zwei Frauen brutal zusammengeschlagen und mit Springerstiefeln ins Gesicht getreten hatte, ist zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden (vgl. taz vom 5.5.89). „Ein mildes Urteil“, kommentierte die Staatsanwaltschaft in Hinblick auf das lange Vorstrafenregister des szenebekannten Schlägers. Entgegen ihrem Antrag erkannte das Gericht auf verminderte Schuldfähigkeit wegen erheblichen Drogen- und Alkoholgenusses und verurteilte nur wegen „vorsätzlichem Vollrausch“, statt wie gefordert wegen „gefährlicher Körperverletzung“.

In seiner Begründung wies das

Gericht auf die „charakterliche Ambivalenz“ des Angeklagten hin, der zwar glaubhaft um soziale Eingliederung bemüht sei, diese jedoch durch seine unkontrollierte Aggressivität immer wieder zunichte mache. Während seiner letzten Haftzeit hatte B., der sich selbst als „Einzelgänger“ bezeichnet, „vorbildlich“ geführt.

Nach den Vorstellungen des Gerichts soll B. nach seiner Haftzeit auch äußerlich verändert in die Freiheit zurückkehren. Die Tätowierungen, die sein Gesich entstellen, und ihn, wie er es darstellt, sozial isolieren, sollen mit finanzieller Unterstützung des Landes Bremen entfernt werden. g