Hungerstreik: Kurde im Krankenhaus

Acht Kurden der PKK befinden sich weiter im Hungerstreik / In Hamburg wird die Zwangsernährung eines Gefangenen vorbereitet / Der „größte Terroristenprozeß“ soll im Herbst in Düsseldorf beginnen  ■  Aus Hamburg Kai von Appen

Aus Protest gegen ihre strengen Isolationshaftbedingungen befinden sich noch immer acht Kurden in bundesdeutschen Knästen im Hungerstreik. Drei in Köln einsitzende Kurden verweigern bereits seit dem 10.April die Nahrungsaufnahme.

Inzwischen hat sich der Gesundheitszustand des im Hamburg hungerstreikenden Sclahattin Erdem dramatisch verschlechtert. Erdem verweigert seit dem 24. April das Essen. Die Justizverwaltung verfügte deshalb Erdems Einweisung ins Knastkrankenhaus. Dort wird mittlerweile die Zwangsernährung vorbereitet, die vom zuständigen Düsseldorfer Oberlandesgericht für den Fall angeordnet worden ist, „daß in Folge der Verweigerung von Nahrung nicht mehr von einer freien Willensbestimmung ausgegangen werden kann“.

Erdem kündigte unterdessen an, in dieser Woche mit dem „Todesfasten“ zu beginnen. Diese in türkischen Militärgefängnissen mehrfach praktizierte Protestform ist einem „Durststreik“ gleichzusetzen, der schnell zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen kann.

Die acht Kurden wollen mit ihrem Hungerstreik neben der Aufhebung der strengen Isolation auch ihre Zusammenlegung erzwingen, um sich auf ihren im Herbst anstehenden Prozeß vorbereiten zu können. Wie berichtet, wird den Kurden durch Generalbundesanwalt Kurt Rebmann die „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ (Paragraph 129a) innerhalb der Kurdischen Arbeiterpartei PKK vorgeworfen. Sie sollen „innerhalb“ der PKK in Form von Schieds- und Bestrafungskommissionen eine terroristische Organisation gebildet haben, um, so Rebmann, Parteiabtrünnige zu bestrafen, zu foltern oder umzubringen.

Nach Angaben der Anwälte der Kurden stützt die Bundesanwaltschaft ihre Anklage auf die Aussagen von zwei Kronzeugen, die angeblich mehrfach ihre Aussagen korrigieren mußten. Der PKK-Prozeß gegen insgesamt 17 KurdInnen wird ein Verfahren der Superlative werden. Schon jetzt wird er nicht nur als „größter Terroristenprozeß“ in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte gehandelt (die Anklage umfaßt über 200 Aktenbände), sondern erstmals werden Mitglieder einer ausländischen Guerillaorganisation wegen einer Anklage nach Paragraph 129a vor einem bundesdeutschen Staatsschutzgericht stehen.