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Gartower Erdbeerkrieg vor Gericht fortgesetzt

■ Der Bauer Walter Bathe wurde wegen unlauteren Wettbewerbs und Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz zu 4.000 Mark Geldstrafe verurteilt / Er hatte für „naturgedüngte“ Erdbeeren geworben, obwohl er auf seinen Feldern auch synthetischen Dünger verwandte

Der sogenannte „Erdbeerkrieg“ zwischen zwei Gatower Bauern endete gestern vor dem Moabiter Amtsgericht mit einer Niederlage für den Bauern Walter Bathe (49) - vorausgesetzt, das Urteil wird rechtskräftig. Das Gericht unter dem Vorsitz vom Amtsrichter Ziegenbalg hielt Bathe für schuldig, im vergangenen Sommer mit einem Werbeschild mit der Aufschrift „naturgedüngt“ unlauteren Wettbewerb betrieben und gegen das Lebensmittelgesetz verstoßen zu haben, und verurteilte ihn zu 4.000 Mark Geldstrafe. Bathe hatte den Begriff naturgedüngt damit verteidigt, daß die Mineralien des von ihm neben Pferdemist verwandten Düngers in der Natur vorkämen.

Die Anzeige wegen unlauteren Wettbewerbs hatte Bathe dem Nachbarbauern Knab zu verdanken. Die beiden Nachbargehöfte bieten Erdbeeren für Selbstpflücker an und führen schon seit vielen Jahren einen Konkurrenzkampf. Im vergangenen Sommer war der Kampf jedoch eskaliert, weil Knab die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hatte. Knabs Aussage: Bathes Werbeschilder mit der Aufschrift „naturgedüngt“ sei eine Irreführung des Verbrauchers, weil auf den Erdbeerfeldern „weißgrauer“ Kunstdünger versprüht worden sei. Ein Jahr später, rechtzeitig zur diesjährigen Erdbeer-Selbstpflücksaison, stand Bathe vor Gericht. Um den Richter zu veranschaulichen, womit er seine Felder düngt, hatte er einen Sack Pferdemist und ein Fläschchen voller Kügelchen mineralischen Düngers (Stickstoffmagnesium) mitgebracht (Foto). Bathe gab an, seine Felder in einem Verhältnis von 1:40 Stickstoffmagnesium : Pferdemist gedüngt zu haben. Der Gutachter, Vorsitzender des Ausschusses für Düngefragen am Bundeslandwirtschaftsministerium Arnolf Finck, hatte Bathes Düngemethoden unter die Lupe genommen und kam vor Gericht zu dem Ergebnis, man könne „durchaus den Begriff naturgedüngt verwenden“. Er schränkte seine Aussage jedoch dahingehend ein, daß der Stickstoffanteil im Magnesiumdünger „synthetisch“ hergestellt werde.

Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, daß der Begriff „naturgedüngt“ nicht verwendet werde dürfe, wenn auf den Feldern nicht ausschließlich „organischer Dünger“ verwendet werde. Es hielt die von dem Staatsanwalt geforderte Strafe von 9.000 Mark jedoch für zu hoch, weil der Angeklagte zur Aufklärung beigetragen habe und nicht vorbestraft sei. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädierte, hatte dem Staatsanwalt nachgesagt, „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen“.

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