: Volksbegehren ins Grundgesetz?
Karlsruhe/Mainz (dpa) - Für eine Ausweitung der politischen Mitwirkungsrechte der Bürger hat sich der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Mahrenholz ausgesprochen. Die Ängste und Sorgen vieler Bürger sollten sich nicht nur in Demonstrationen bemerkbar machen, „sondern auch in einer klaren Artikulation im Sinne eines Volksbegehrens“, sagte er im ZDF. Zwar habe sich der Parlamentarische Rat bei der Verabschiedung des Grundgesetzes gegen die plebiszitären Elemente des Volksbegehrens und des Volksentscheids gewandt, weil er der politischen Reife der Bevölkerung nicht getraut habe. Die Bevölkerung habe jedoch bei Volksbegehren in den Bundesländern gezeigt, daß sie in der Lage sei, „schwierige Sachverhalte klar zu beurteilen“.
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