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Erneut Haftstrafen wegen 129a gefordert

Frankfurt (taz) - Die Bundesanwaltschaft hat im Frankfurter 129a-Prozeß um den Brandanschlag auf eine Renault -Niederlassung im hessischen Rosbach in der Nacht zum 1.März 1988 erneut neun- und siebenjährige Haftstrafen beantragt. Von dem beantragten Strafmaß sei nach der neuerlichen Beweisaufnahme „nicht abzuweichen“, erklärte BAW-Vertreter Kouril. Die Beteiligung der drei am Hungerstreik der politischen Gefangenen erfülle den Straftatbestand der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“. Die Teilnahme am HS war bislang kein Anklagevorwurf. Die Plädoyers der Verteidigung sind für kommenden Dienstag um 14.00 Uhr im Saal 165 C anberaumt.

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