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Knete für taz Hamburg

■ Sozialsenator bewilligt nach langem Entscheidungsgeschiebe Kapitalzuschuß und Darlehen für die Hamburger Lokalausgabe

Hamburg (taz) - Die Hamburger Lokalausgabe der taz ist das erste Zeitungsunternehmen der Bundesrepublik, das staatliche Gelder erhält: 20.000 Mark Eigenkapitalzuschuß, der nicht zurückgezahlt werden muß, und 180.000 Mark Darlehen aus dem senatsverwalteten „Fonds für örtliche Beschäftigungsinitiativen“.

Die Entscheidung - ein Politikum - kam entsprechend mühsam zustande. Den Antrag hatte die selbständige unternehmerische Einheit taz Hamburg schon im Dezember vorigen Jahres gestellt; das Gremium, das den Fonds verwaltet (je vier Netzwerk- und Behördenvertreter), entschied auch prompt positiv. Das brachte Parlamentarier von CDU und FDP auf den Plan. Besorgt um die Unabhängigkeit der vierten Gewalt, fragten sie beim Senat nach, ob es denn zulässig sei, ein Presseunternehmen mit Staatsknete auszustatten.

Der Medienrechtler Prof. Wolfgang Hoffmann-Riem wurde mit einem Verfassungsgutachten beauftragt - Ergebnis: keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Mehr noch, die selbstverwaltete Firma taz sei anderen Medienunternehmen gegenüber benachteiligt, die Subvention deshalb alles andere als eine Bevorzugung. Allerdings müsse gesichert sein, daß die Entscheidungsfreiheit der Redaktion nicht angetastet werde.

Doch die Sozialbehörde mochte auch weiterhin nicht zahlen und legte die Angelegenheit dem Senat vor, der seinerseits das delikate Problem an Sozialsenator Ortwin Runde (SPD) zurückverwies. Der hat nun am Wochenende im Sinne des Antrags entschieden, was Hamburgs CDU-Chef Echternach zu schlimmen Befürchtungen veranlasste: Die Entscheidung sei ein „Anschlag auf die Freiheit und Unabhängigkeit der Presse in der Bundesrepublik“. Wie auch immer - eine Verschleuderung von Steuergeldern wars allemal. Denn was der Senat für Gutachten und Arbeitszeit von Senatoren und Behördenmenschen ausgab, ist vermutlich ein vielfaches des jetzt bewilligten Zuschusses.

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