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Wohnungsnot in Bremen

■ 15seitige Antwort des Senats auf Grüne Anfrage

3.475 „Wohnungsnotstands fälle“ wurden im vergangenen Jahr in Bremen registriert. Zum Problem der Obdachlosigkeit in Bremen hatten die Grünen Zahlen und Klartext vom Senat verlangt. In der Definition für „Notstandsfälle“ heißt es, ein Wohnungsnotstand sei gegeben, wenn „der Antragsteller aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen derzeit oder demnächst ohne Wohnraum ist oder wenn er unzumutbaren oder außergewöhnlich beengten Wohnraum bewohnt“.

Laut Statistik waren zwischen 1983 und 1986 überwiegend Ein -Personen-Haushalte (51 bis 60 Prozent) von einem solchen Not

fall betroffen. Als Hauptursache - 20 bis 23 Prozent - nennt die Statistik Scheidung oder Trennung. Etwa sechs Prozent der von Wohnungsnot Betroffenen haben keinen festen Wohnsitz. Als Nicht-Seßhafte waren 1988insgesamt 201 Menschen bekannt, als alleinstehende Wohnungslose mit besonderen sozialen Schwierigkeiten tauchten 844 Menschen in der Statistik auf.

Der Anwort des Senats zufolge gab es im kleinsten Bundesland 1988 insgesamt 2 113 Räumungsklagen, in 389 Fällen konnte die Räumung mit Hilfe öffentlicher Ämter abgewendet werden. dpa/ta

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