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Gegendarstellung-betr.: Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung, taz vom 27.5.89

1. Die taz hat in ihrer Ausgabe vom 27. Mai 1989 behauptet, die ausgezeichnete Berichterstattung der 'Süddeutschen Zeitung‘ (SZ) zum Hungerstreik der RAF-Gefangenen im April habe plötzlich aufgehört, weil es eine Beschwerde an die Herausgeber des Münchner Blattes gegeben habe. Im Ministerium sei man vergrätzt gewesen, daß die Berichte sehr präzise den Unwillen der staatlichen Stellen und den Unwillen an einer Lösung des Konflikts nachgezeichnet hätten.

Diese Darstellung ist unrichtig. Eine solche Beschwerde des Justizministeriums ist bei den Herausgebern der Süddeutschen Zeitung nicht eingegangen.

2. Die taz behauptet weiter, die liberale Zeitung habe prompt reagiert. Der Redakteur Klaus Dreher, immerhin 'SZ' -Büroleiter in Bonn, habe sich fürderhin anderen Themen und nicht mehr dem Thema „Hungerstreik der RAF-Häftlinge“ widmen dürfen.

Auch diese Darstellung ist falsch. Der Büroleiter Klaus Dreher widmet sich auch in Zukunft, wenn das geboten ist, dem Thema Hungerstreik. Im April 1989 war er in Urlaub.

Martin Stahel, Geschäftsführung, Süddeutscher Verlag GmbH, München

Die taz hat diese Gegendarstellung überprüft und sich von ihrer Richtigkeit überzeugt.

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