: Rebmann läßt Niederländer doch noch wegen 129a verfolgen
Amsterdam (taz) - Wegen „Unterstützung von und Werben für eine terroristische Vereinigung“ leitet Bundesanwalt Rebmann ein Verfahren gegen Hans A. ein. Rebmann ficht damit das Urteil des Oberlandesgerichts Celle an, nach dem Hans A. im Dezember freigelassen wurde, da „eine eventuelle Strafe nicht im Verhältnis zu der bereits sechsmonatigen Untersuchungshaft stünde, denn Hans A. sei lediglich bei dem Versuch, eine Straftat zu begehen, erwischt worden“. Der Groninger wurde auf einer Reise nach Berlin Ende Mai vergangenen Jahres am Grenzübergang Helmstedt von bundesdeutschen Grenzbeamten festgenommen. Er soll 90 Exemplare des Buches Widerstand heißt Angriff bei sich geführt haben, das aus Originaltexten der RAF von 1977-87 besteht. Er bestreitet jedoch, daß das fragliche Gepäckstück zu ihm gehört habe. Der Handel mit diesem Buch und der Besitz von mehr als einem Exemplar sind in der BRD verboten, und die Höchststrafe für den Vertrieb eines unter diese Zensur fallenden Buches beträgt zehn Jahre. In den Niederlanden ist es frei erhältlich. Dem 36jährigen Niederländer wird zur Last gelegt, mit dem Bücherschmuggel versucht zu haben, Kurierdienste für die RAF zu leisten. Da Hans A. unter den Paragraphen 129a fällt, war seine Verteidigung bereits zu Zeiten der Untersuchungshaft erschwert. Bevor es jedoch zu einem Prozeß kommen wird, muß Rebmann einen Auslieferungsantrag an die Regierung in Den Haag stellen.
Corinna Gekeler
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