: „König von Tegel“
■ Der „Ausbrecherkönig“ Ekkehard Lehmann wurde gestern zu vier Jahren Haft verurteilt
Der als „Ausbrecherkönig von Tegel“ bekannt gewordene 42jährige Ekkehard Lehmann ist am Montag vom Berliner Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hielt ihn der räuberischen Erpressung, Körperverletzung, Amtsanmaßung und des unbefugten Waffenbesitzes sowie der Bedrohung und Beleidigung für schuldig. Lehmann hat bisher fast 20 Jahre im Gefängnis verbracht und ist mehrfach ausgebrochen. Lehmanns 28jährige Ehefrau, eine Polizeibeamtin, erhielt wegen Beihilfe zur Amtsanmaßung eine Geldstrafe von 3.300 Mark. Sie war zur Tatzeit im Oktober letzten Jahres mit Lehmann verlobt und wurde nach den Vorfällen vom Dienst suspendiert.
In einem Moabiter Lokal hat sich Lehmann laut Urteil mit Handschellen und einer Waffe ausgerüstet als Polizist ausgegeben und bei seinen angeblichen Ermittlungshandlungen von seiner damaligen Verlobten verlangt, ihren Polizeiausweis zu zeigen. Bei einem Besuch im einem Lokal habe sich der Angeklagte mit der herbeigeholten Polizei angelegt. Er hat die Beamten dem Urteil zufolge beleidigt und gedroht, ihre Frauen „abzuschlachten“.
Das Gericht sprach Lehmann wegen seines damaligen Alkohol und Tablettenkonsums sowie seiner gestörten Persönlichkeit eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Seine Ehefrau wurde von einem weiteren Anklagepunkt, der versuchten Strafvereitelung im Amt, freigesprochen. Ihr wurde zugute gehalten, daß sie die Auseinandersetzungen um die Herausgabe des Geldes außerhalb des Lokals nicht bemerkt habe. Soweit sie eine Körperverletzung nicht angzeigt habe, wäre sie nur im Dienst dazu verpflichtet gewesen.
Ein Einschreiten als Privatperson sei allerdings nur bei schwerwiegenden Straftaten erforderlich, die die Allgmeinheit betreffen.
dpa
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