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Ex-Krupp-Chef muß 13,7 Millionen zahlen

Bochum (ap) - Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Bochumer Krupp Stahl AG, Alfons Gödde, muß seinem ehemaligen Arbeitgeber nach einem Urteil des Bochumer Landgerichts Schadenersatz in Höhe von mehr als 13,7 Millionen Mark zahlen. Die 12. Zivilkammer legte dem Manager „fehlerhafte Geschäftsführung“ zur Last. In den Jahren 1982 und 1986 habe Gödde unter anderem Stahlwerksschrott zu billig verkauft.

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