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DDR-Bürger erhalten mehr Rechte

Berlin (ap) - DDR-Bürger können Entscheidungen der Behörden in Reiseangelegenheiten gerichtlich überprüfen lassen. Nach einer Meldung der DDR-Nachrichtenagentur 'adn‘ von gestern tritt heute eine entsprechende Rechtsverordnung in Kraft. Danach dürfen sich DDR-Bürger künftig an ein Gericht wenden, wenn sie meinen, daß „durch Entscheidungen von Staatsorgangen ihre Rechte und Interessen beeinträchtigt wurden“. Ferner reformierte die DDR auch ihr Strafrecht, in dem neue Formen von Eigentumsdelikten sowie der Daten- und Umweltschutz aufgenommen wurden. „Der gerichtlichen Nachprüfung unterliegen vor allem Entscheidungen gegenüber Bürgern in persönlichen Angelegenheiten, die die Ausübung von Bürgerrechten betreffen.“ So könnten Bürger unter anderem künftig erstmals gegen Entscheidungen „über die Ablehnung, den Widerruf, den Entzug oder die Beschränkung von Genehmigungen“ in Reiseangelegenheiten sowie bei Gewerbe - und Bauanträgen gerichtlich vorgehen.

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