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Bericht des Sonderermittlers: Polizeiführung deckte Straftaten

Hannover (taz) - Gegen die höchsten niedersächsischen Polizeibeamten hat der Sonderermittler im Innenministerium in Hannover, Oberstaatsanwalt Hans-Dieter Jeserich, den Vorwurf der Strafvereitelung im Amt erhoben. Die von dem Oberstaatsanwalt geleitete zwölfköpfige Sonderermittlungsgruppe zur Untersuchung der niedersächsischen Polizeiaffären hat jetzt eine 460 Seiten starken Zwischenbericht fertiggestellt, in dem die Zusammenarbeit zwischen dem Privatdedektiv Werner Mauss und der niedersächsischen Polizei beleuchtet wird. Der Bericht, der bisher nicht veröffentlicht wurde, aber den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zum Celler Loch bereits vorliegt, kommt wiederum zu dem Schluß, daß sich sowohl Werner Mauss als auch ein ganzes Dutzend niedersächsischer Kriminalbeamter in einer ganzen Reihe von Verfahren illegaler Ermittlungsmethoden bedient haben. Die Vergehen der Beamten des Landeskriminalamts, die allerdings in den meisten Fällen bereits verjährt sind, reichen von illegalem Abhören durch Wanzen und Telefonüberwachung über Zeugenbedrohung und Freiheitsberaubung bis zur Anstiftung zu Straftaten.

Gegen führende Beamte in der Polizeiabteilung des Innenministeriums und des Landeskriminalamts erhebt der Bericht den Vorwurf, daß sie von diesen Vergehen zu einem Zeitpunkt erfahren hätten, als die Verjährung noch nicht eingetreten war. Da die Führungsspitze der Polizei damals die vorgeschriebenen disziplinarrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren nicht eingeleitet, sondern die Vergehen weiter gedeckt hat, verlangt der Bericht nun gegen diese höchsten Polizeibeamten wegen „Strafvereitelung im Amt“ zu ermitteln. Allerdings sind nicht alle Vergehen, die niedersächsische Polizeibeamte in der Zusammenarbeit mit Mauss begangen haben sollen, laut Bericht verjährt. Die Ermittlungen wegen des Lauschangriffs gegen Rene Düe wurden vor der Verjährung aufgenommen.

ü.o.

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