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Richter gegen Tango nach Mitternacht

■ Oberverwaltunsgericht: Ab 24 Uhr wird geschlafen

Nachtschlaf geht vor Tanzvergnügen. So läßt sich ein Beschluß des Oberverwaltungsgerichts zusammenfassen, in dem die Bremer Richter sich jetzt grundsätzlich zu der Frage geäußert haben, wann in Diskotheken die Lautsprecher ab-, die Zapfhähne zu- und die Gäste ungedreht bleiben müssen. Spätestens um Mitternacht ist danach in der Nähe von Wohngebieten Schluß mit lustig. Nur ausnahmsweise und an hohen Feiertagen soll in Bremen auch in Zukunft bis ein Uhr kommerziell getanzt werden.

Anlaß für die hochrichterliche Sorge um die Bremer Nachtruhe war eine Sperrstunden-Verfügung des Stadt- und Polizeiamts gegen die Diskothek „Tango“ in der Kolpingstraße. Aufgrund von Anlieger-Klagen über die nächtlich-musikalische Bedröhnung und den Motorlärm an- und abfahrender Disko-BesucherInnen hatte die Polizei ein Machtwort gesprochen und um 23 Uhr Feierabend angeordnet. Ein Bremer Verwaltungsgericht war anderer Meinung: Eine Disko, die um elf

Schluß macht, ist keine Disko mehr, meinten die Richter.Juristisch ausgedrückt: Sie kann nicht mehr „betriebsartentypisch“ arbeiten. Bei den nächstinstanzlichen Kollegen vom Oberverwaltungsgericht kamen sie mit ihrem Herz für durchtanzte Nächte allerdings schlecht an: Auch Diskotheken müssen sich Sperrstunden und Lärmschutzvorschriften gefallen lassen, gaben die Oberverwaltungsrichter wiederum der Polizei recht, billigten den Disko-Besuchern allerdings eine Stündchen mehr Tanzvergnügen zu.

Grundsätzliche Bedeutung bekommt der „Tango-Beschluß“ dadurch, daß das Stadt- und Polizeiamt ihn jetzt auch an andere Diskotheken in Bremen verschicken und so flächendeckend fürMitternachtsruhe sorgen will. Prominentest Betroffener: Das Veranstaltungszentrum „Modernes“ in der Neustadt, dem das Stadt- und Polizeiamt eine entsprechende Verfügung bereits mündlich angedroht hat.(vgl. taz vom 12.7.).

K.S.

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