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EG genehmigt Maxhütte und Mannesmann

Brüssel (afp) - Die Europäische Gemeinschaft hat grünes Licht für die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens „Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH“ (HKM) gegeben. Wie die EG-Kommisson am Mittwoch mitteilte, trage die Firmengründung durch die Krupp AG und die Mannesmann AG zur Strukturbereinigung im Stahlsektor bei und gebe deshalb zu keinen wettbewerbspolitischen Befürchtungen Anlaß. Gegenstand des Gemeinschaftsunternehmens ist der gemeinsame Betrieb des Hochofens des vormaligen Mannesmann-Stahlwerks Huckingen sowie die Lieferung von Rohstahl und Halbzeug an die Muttergesellschaften. Krupp wird sein Stahlwerk Rheinhausen endgültig stillegen und die Rohstahlerzeugung nach Huckingen verlegen, hieß es weiter.

Die EG hat auch keine Einwände gegen die Gründung der neuen Gesellschaft „Neue Maxhütte Stahlwerke GmbH“.

Die Firmengründung durch sechs deutsche Stahlunternehmen unter Beteiligung des Freistaates Bayern birgt kein Element staatlicher Beihilfe und widerspricht somit nicht den im EG -Vertrag verankerten Gründsätzen des freien Wettbewerbs, teilte die EG-Behörde am Mittwoch mit. Die neue Gesellschaft, der zu 55 Prozent die Mannesmannröhrenwerke, Klöckner Stahl, Krupp Stahl, die Lech Stahlwerke sowie Thyssen Stahl und Edelstahlwerke angehören, wird einen Teil der Anlagen, Belegschaft und Produktion der in Konkurs gegangenen Maxhütte übernehmen. Bayern wird sich zu 45 Prozent beteiligen.

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