Todesschuß-Gesetz bleibt umstritten

■ CSU-Generalsekretär Huber zeigt sich über eine Regelung des „finalen Rettungsschusses“ zwar begeistert - doch der Schäuble-Entwurf ist offenbar noch gar nicht kabinettsreif

Berlin (taz/dpa) - Der Freistaat Bayern bleibt vorn: In der Debatte um die gesetzliche Absicherung des „finalen Rettungsschusses“ pries gestern der CSU-Generalsekretär Erwin Huber die Lizenz zum amtlichen Töten als bewährtes „letztes Mittel polizeilichen Einsatzes“. Dessen gesetzliche Verankerung sei gleichzeitig ein Schutz für Opfer von Kapitalverbrechen. Bayern rangiert in der Statistik des polizeilichen Schußwaffengebrauches seit Jahren an der Spitze.

Die Reaktionen auf den Entwurf aus dem Hause von Bundesinnenminister Schäuble sind aber überwiegend skeptisch. Bundesjustizminister Engelhard, der im Anschluß an das Gladbecker Geiseldrama selbst noch für eine solche gesetzliche Regelung eingetreten war, bezweifelte bereits, ob der Entwurf in der vorliegenden Fassung überhaupt dem Kabinett zugeleitet werde. Auch Schäubles Sprecher Roland Bachmeier rückte ein Stück vom Papier seines Dienstherren ab. Er räumte ein, daß einzelne Punkte in der Vorlage noch beraten werden müßten. Der Minister weilt derzeit in Urlaub, und seinem Sprecher zufolge will er nach seiner Rückkehr den Entwurf selber in der Ministerrunde vertreten.

Auch der Bonner Koalitionspartner FDP will sich derzeit auf eine Haltung zum Entwurf nicht festlegen lassen. Vorgewagt hat sich der rechtspolitische Sprecher der liberalen Bundestagsfraktion, Detlef Kleinert. Er kann den Plänen des Innenministers „grundsätzlich etwas Positives“ abgewinnen. Zu unterstützen sei die Absicht, daß die Führungsbeamten bei einem gezielten Todesschuß mit in die Verantwortung genommen würden. „Ob das nicht im Einzelfall dazu führen kann, daß jemand eine Entscheidung trifft, die vor Ort nicht so gut ist, das ist die Gegenposition“, schränkte er gleichzeitig seine Zustimmung ein.

Im Streit um die gesetzliche Absicherung des sogenannten „finalen Rettungsschusses“ hat sich gestern auch die konservative Polizeigewerkschaft im Beamtenbund zu Wort gemeldet. Sie erklärte eine gesetzliche Regelung für „zwingend geboten“. Die von Schäuble vorgeschlagene Regelung sollte nach dem Willen der Polizeigewerkschafter in alle Landespolizeigesetze übernommen werden. Für Baden -Württemberg hat Landespolizeipräsident Alfred Stümper schon angekündigt, den gezielten Todesschuß zu übernehmen. Nach seinen Worten werde dadurch der „Schütze juristisch entlastet, und er braucht nicht mehr in Druck und Angst zu leben, anschließend auch noch in ein Strafverfahren hineingezogen zu werden“.

wg