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Kritik bezog sich auf Amtsführung-betr.: "Streit um Datenschützer", taz vom 12.7.89

Betr.: „Streit um Datenschützer“, taz vom 12.7.89

Seit den Beratungen über ein Berliner Meldegesetz - also seit 1983 - kritisiert die AL den Berliner Datenschutzbeauftragten Dr.Kerkau, wegen dessen Amtsverständnis, datenschutzrechtliche Probleme seien grundsätzlich nur im Einverständnis mit der jeweiligen Verwaltung intern zu lösen und den öffentlichen Konflikt mit der Verwaltung nicht zu wagen. Dabei zieht das Grundrecht der BürgerInnen auf informationelle Selbstbestimmung häufig den Kürzeren, wie die AL in zahlreichen Veröffentlichungen zu Berliner Datenschutzskandalen deutlich gemacht hat. Der Artikel zählt einige Beispiele auf.

Unsere Kritik ist im Laufe der Jahre schärfer geworden, bezog sich aber selbstverständlich immer auf die Amtsführung. Dazu gehört, den Datenschutzbeauftragten als „Amtsverweser“ zu bezeichnen. Ins persönlich abgleitende Bezeichnungen gehören nicht dazu und sind von uns folgerichtig auch nicht verwendet worden. Sie wären nicht nur kontraproduktiv, sondern würden auch gegen die von uns geschätzten mittelenglischen Umgangsformen verstoßen. Den am Anfang des Artikels stehenden Begriff weise ich als von der AL und insbesondere von mir nie verwendet zurück!

Ebenso selbstverständlich ist, daß die Kritik an der Amtsführung sich immer auf Dr.Kerkau und nicht auf die MitarbeiterInnen des Amtes bezog.

Lena Schraut, Berlin 36

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