Brandanschlag „keine Gefährdung“

■ Ausländerbehörde Soltau versteht Angst von Flüchtlingen vor Anschlägen nicht

Ein nächtlicher Brandanschlag auf die Wohnung von Asylbewerbern ist kein Grund zur Sorge. So urteilte jetzt die Ausländerbehörde des Landkreises Soltau-Fallingbostel und lehnte den Antrag zweier kurdisch-yezidischer Familien ab, die aus Angst vor der ausländerfeindlichen Bedrohung um die Genehmigung baten, zu Verwandten in den Landkreis Meppen ziehen zu dürfen. „Der Brandanschlag auf das Wohnheim kann eine Umverteilung nicht rechtfertigen. Konkrete Anhaltspunkte für eine akute Gefährdung der Familien sind nicht erkennbar“, schrieb die Ausländerbehörde „hochachtungsvoll“.

Knapp drei Monate mußten die beiden Familien auf diese lapidare Antwort warten. Bereits am 25. März hatten drei Jugendliche nach einer Kneipentour morgens um vier Uhr in der Heide-Klein

stadt Bispingen versucht, mit Benzin und einem Bretterkreuz die Eingangstür des Wohnheims für Flüchtlinge anzuzünden, in dessen Obergeschoß die beiden kurdischen Familien mit kleinen Kindern schliefen. Nur durch einen Zufall erlosch das Feuer wieder, bevor es großen Schaden anrichten konnte. Als die Jugendlichen aus Wut darüber zehn Festerscheiben einwarfen und ausländerfeindliche Parolen brüllten, wurden Nachbarn aufmerksam und alarmierten die Polizei, die dann auch die drei jungen Männer festnahm und nach einer Blutprobe wieder entließ.

Seitdem leben die Flüchtlinge unter „erheblichen psychischen Anspannungen“ und „ständiger Furcht vor Wiederholung der Taten“, schrieb ihre Bremer Anwalt Hans -Eberhard Schultz am 30. März an die Ausländerbehörde im

Landkreis Soltau-Fallingbostel und bat um die Umverteilung zu den Verwandten nach Meppen. Hinderungsgründe dürften nicht bestehen, so der Anwalt, denn Meppen sei „nach wie vor Aufnahmelandkreis“. Darauf ging die Behörde jedoch gar nicht erst ein. „Ausländerfeindlichkeit läßt sich durch Umverteilung nicht lösen“, beschied sie drei Monate später. Außerdem reichten die „vorhandenen rechtsstaatlichen Mittel aus“, um die Flüchtlinge „in geeigneter Weise zu schützen.“

Das möchte der Anwalt nun genauer wissen. „Wird das Wohnheim rund um die Uhr bewacht?“ fragte er postwendend zurück. Und: „Sind die Brandstifter verurteilt und ist sichergesetllt, daß diese keine derartigen Aktionen mehr unternehmen können?“

Ase