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Damit die Verluste nicht sozialisiert werden

Den DGB-Landesbezirk Niedersachsen wird das Sparprogramm des DGB-Bundesvorstandes ganz erheblich beuteln: Von den derzeit 29 DGB-Kreisen werden voraussichtlich nur noch achtzehn übrigbleiben. Entsprechend deutlich fiel eine Erklärung aus, die die Betriebsversammlung des DGB-Landesbezirks Niedersachsen im März, also schon lange vor dem Kahlschlag -Beschluß, verabschiedete und - wenngleich erwartungsgemäß vergeblich - als Antrag an den Bundesvorstand weiterleitete:

„Die vom Bundesvorstand beabsichtigte Strukturreform des DGB ist so lange zurückzustellen, bis der durch die Maßnahme der - auch der ehemaligen - Mitglieder des Bundesvorstands angerichtete finanzielle Schaden durch Abführung der Hälfte ihrer Einnahmen an den DGB abgedeckt ist.

Begründung: Wenn es richtig ist, daß die Beitragseinnahmen des DGB in den letzten Jahren etwa gleichgeblieben sind, ist anzunehmen, daß das finanzielle Defizit, das die Strukturänderung notwendig machen soll, durch die wirtschaftlichen Maßnahmen der Mitglieder des Bundesvorstandes (zum Beispiel durch die Zahlung von mehr als 30 Millionen Mark an den Bäckermeister Schießer) entstanden sind.

Die Betriebsversammlung vertritt die Auffassung, daß die ehemals aufwandsentschädigten Mitglieder dieser gemeinwirtschaftlichen Einrichtungen die Pflicht haben, durch Verzicht auf die Hälfte ihrer Einkommen diesen Schaden auszugleichen, damit die Verluste nicht sozialisiert werden.“

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