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Punktsieg für Mieter

Berlin (dpa) - Macht ein Vermieter den Abschluß eines Mietvertrags von einer Geldzahlung abhängig, so kann der Mieter diesen Betrag zurückfordern. Ein solches „Geschäft“ sei eine „sittenwidrige Leistung“, urteilte das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin und verurteilte einen Hausverwalter dazu, 2000 Mark, die er für einen Mietvertragsabschluß gefordert hatte, zurückzuzahlen. (Az. 16 b C 121/89).

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