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Einsamer Werkschützer

■ Eduscho-Mitarbeiter will aus „Isolierstation“ heraus

Hermann Päper schiebt weiter Dienst in seiner „Isolierstation“, wie DAG-Vertreter Frensel den neuen Arbeitsplatz für den gekündigten Werkschutzmann am Retouren -Lager nennt: Einsam und allein, ohne Kollegen und Besucherverkehr, stehe Päper nun Tag für Tag in seinem winzigen Arbeitsraum, ausgestattet mit Walky-Talky, über das er sich auch zum Klo-Gang jedesmal ab-und anmelden müsse.

Bis zum Abschluß des Kündigungsschutzverfahrens im Herbst (vgl.u.a. taz vom 1.6. u. 7.6.) hat das Arbeitsgericht den Kaffeeröster zur Weiterbeschäftigung seines unbequemen Werkschützers verpflichtet. „In ihrer Begründung hat Richterin Wendte auch festgelegt, daß Päper an seinem

alten Arbeitsplatz weiterzube schäftigen ist,“ erzählt DAG-Sekretär Frensel. Daß Päper stattdessen aber an einen neugeschaffenen und in seinen Augen „inhumanen“ Arbeitsplatz gestellt wurde, will Frensel für seinen Schützling nicht hinnehmen: Er stellte beim Landesarbeitsgericht Antrag auf Zwangsvollstreckung. Mitte August werden die Richter darüber entscheiden. Bis zum 9. August hat die Eduscho-Geschäftsführung noch Zeit für ihre Stellungnahme.

Unterdessen habe Eduscho wie angekündigt ihrem Mitarbeiter Päper eine „betriebliche Konventionalstrafe“ vom Lohn abgezogen: 300 Mark seien ihm für Juli übriggeblieben. Die DAG zahlte Überbrückungsgeld.

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