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Gericht bestimmt: Totalverweiger müssen doppelt büßen

Karlsruhe (dpa) - Ein Totalverweigerer, der sowohl den Dienst in der Bundeswehr als auch den Zivildienst ablehnt, muß mit mehrfachen Strafen rechnen. Ein Totalverweigerer, der nach einer entsprechenden Verurteilung wegen „strafbarer Dienstflucht“ erneut den Antritt des Zivildienstes verweigere, könne dafür auch erneut bestraft werden, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts. Damit hob das Gericht das Urteil eines Amtsgerichts auf, das einen Totalverweigerer freigesprochen hatte. (Az: OLG Karlsruhe 2 Ss 118/88 vom 13. Juli 1989)

In dem entschiedenen Fall hatte ein junger Mann „unter dem Eindruck des US-Angriffs auf Libyen“ dem Bundesamt für Zivildienst mitgeteilt, daß er den weiteren Zivildienst verweigere und sich im April 1986 aus dem Dienst in einem Rehabilitationszentrum für Kinder und Jugendliche entfernt. Das Amtsgericht hatte das Strafverfahren gegen den Verweigerer mit der Begründung eingestellt, die erneute Dienstflucht sei keine neue Tat, sondern lediglich die Fortsetzung der ersten Dienstflucht und beruhe außerdem auf einer Gewissensentscheidung. Beides wurde jetzt vom OLG abgelehnt. Von einer „echten anerkennungsfähigen Gewissenentscheidung“ könne nur gesprochen werden, wenn sie sich auf die dem Zivildienstleistenden „abverlangte Tätigkeit“ beziehe.

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