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1.000 Umzugsprämien

Die Gesellschaft für Wohnungsinformation „MietTips“ weist auf staatliche Umzugsprämien und eine Wohnungstauschbörse hin: Gibt ein Mieter eine Großwohnung auf und wird diese anschließend familiengerecht belegt, so kann er bei der WBK eine Umzugsprämie beantragen. Bisher haben 1.060 Mieter Umzugsprämien erhalten, teilt die Senatsverwaltung für Bau und Wohnungswesen mit. In der Regel erhielt der Mieter 4.000 Mark. Seit 1981 wird ein solcher Wohnungswechsel nach den Richtlinien über die Förderung der Freimachung von großen Wohnungen unterstützt. Voraussetzung für die Umzugsprämie ist, daß eine Wohnung mit mindestens vier Wohnräumen zuzüglich Küche und Bad freigemacht wird, wobei die Zahl der Wohnräume die Zahl der Bewohner um mindestens zwei übersteigen muß. Information über Tauschbörse und Umzugsprämie unter Telefon: 213 80 72.

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