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■ Bonner Amtsgericht verurteilt Pfarrer wegen Aktion vor Südafrika-Botschaft / Tutu und Chikane solidarisch

Berlin (taz) - Achim Gerhard-Kemper will Berufung gegen das Urteil des Bonner Amtsgerichts einlegen, das ihn wegen gemeinschaftlicher Nötigung nach §240 StGB zu zehn Tagessätzen a 60 DM verurteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte das Doppelte gefordert. Der Pfarrer hatte am 24.Mai 1988 zusammen mit anderen Mitgliedern der „Solidarischen Kirche im Rheinland“ die südafrikanische Botschaft für eine Stunde „symbolisch geschlossen“.

Die pünktlich zu Prozeßbeginn vom südafrikanischen Erzbischof Desmond Tutu und Frank Chikane, Generalsekretär des Südafrikanischen Kirchenrates (SACC) dem Gericht zugesandten Unterstützungsbotschaften ließen die Richter kalt. „Wir unterstützen die Haltung von Pfarrer Gerhard und seiner Freunde, die sich mit der großen Mehrheit der Südafrikaner in ihrem Willen nach einem Ende der Apartheid identifizieren. Gerade die Westdeutschen sollten unser Volk in seinem gewaltfreien Kampf für Gerechtigkeit und Frieden unterstützen. Denn das Apartheidsystem erinnert in so vielem an den Faschismus. Und viele Unterstützer der Apartheid unterstützten auch Hitler“, schrieb Desmond Tutu.

Und Frank Chikane meinte: „Wir appellieren an die Bonner Regierung, die Aktion der Pfarrer zu unterstützen, anstatt sie wegen der Ausübung des Grundrechtes auf Meinungsäußerung zu verklagen. In unserem Land verbieten die Ausnahmegesetze dieses Grundrecht. Wir appellieren an die Westdeutschen, es nicht dem südafrikanischen Regime gleich zu tun.“

Der nächste Prozeß gegen die BlockadeteilnehmerInnen findet am 30.August vor dem Bonner Amtsgericht statt. Angeklagt ist dann Pfarrer Klaus Gockel.

AS

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