: Für Michaela Roeder lebenslang gefordert
■ Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat die Ex-Krankenschwester heimtückisch Patienten getötet
Wuppertal (dpa) - In Wuppertal hat die Staatsanwaltschaft am Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe für die Ex -Krankenschwester Michaela Roeder gefordert. Nach Auffassung der Anklage tötete die 30jährige zwischen 1984 und 1986 auf der chirurgischen Intensivstation des Wuppertaler St.Petrus -Krankenhauses 15 Patienten, indem sie ihnen das blutdrucksenkende Mittel Catapresan und das die Herztätigkeit lähmende Caliumchlorid spritzte. Dabei habe sie, so die Anklagebehörde, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt.
Die Patienten seien für die Angeklagten lediglich ein Mittel gewesen, um den Ärzten die vermeintliche Sinnlosigkeit von Operationen und Wiederbelebungsmaßnahmen an schwerkranken und alten Menschen durch deren Tod vor Augen zu führen, so umschrieben Oberstaatsanwalt Karl -Hermann Majorowsky und sein Kollege Anton Deventer das Motiv. „Die Privatethik der Angeklagten war ihre grenzenlose Verantwortungslosigkeit, der jede menschliche Haltung fremd ist“, sagte Majorowski. Die Tötungsmethode durch Spritzen sei so heimtückisch gewesen, daß die Ärzte vielleicht noch heute vor einem Rätsel stünden, wenn Michaela Roeder nicht von zwei Pflegern beobachtet worden wäre.
Das von der Angeklagten genannte Motiv des Mitleids lehnten die Staatsanwälte als unglaubwürdig ab. Alle Patienten hätten einen „unbedingten Lebenswillen“ besessen. Außerdem habe die Krankenschwester die Spritzen mehrfach bereits nach Beginn ihrer Schicht gesetzt, als sie die Patienten und ihre Lebensumstände noch gar nicht habe kennen können. Im übrigen töte der nicht aus Mitleid, der seine Taten mit „flapsigen Äußerungen“ gegenüber den Kollegen begleite oder den Todeszeitpunkt schon vorher ankündige.
In zwei der ursprünglich angeklagten 17 Fälle war es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht möglich, Michaela Roeder mit letzter Sicherheit tödliche Spritzen nachzuweisen.
Der Prozeß wird am Dienstag mit den Plädoyers der Nebenkläger fortgesetzt.
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