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Helle Aufregung um Anne Klein

■ Senatorin weist Vorwürfe zurück / Es handele sich um zwei unterschiedliche Verfahren / Anwaltskammer hat routinemäßig Vorfall an Staatsanwaltschaft weitergeleitet

Höchste Aufregung herrschte zumindest am Fernsehschirm: die Berliner „Abendschau“ präsentierte in ihrer Dienstagssendung Informationen über Vorwürfe gegen Senatorin Anne Klein, sie habe sich in ihrer früheren Tätigkeit als Anwaältin des „Parteienverrats“ schuldig gemacht.

Demnach habe die Rechtsanwältin Anne Klein in einem Scheidungsverfahren zunächst die Frau und dann den Mann vertreten, ein Verhalten, daß theoretisch den Straftatbestand des Parteienverrats erfüllen kann. Als die ehemalige Mandantin Marianne S. davon erfuhr, wandte sie sich mit einer Beschwerde an die Anwaltskammer. Die hat den Vorfall nun an die zuständige Staatsanwaltschaft beim Kammergericht weitergegeben, die nun prüfen muß ob ein Ehrengerichts- oder gar ein Strafverfahren eingeleitet werden soll.

Im „Abendschau„-Studio wies die Senatorin die gegen sie erhobenen Vorwürfe kategorisch zurück. Sie habe die Mandantin lediglich in einem Unterhaltsverfahren vertreten, Von der Frau sei sie nie mit einem Scheidungsverfahren beauftragt worden. Das Unterhaltsverfahren sei ordnungsgemäß abgeschlossen worden. Erst dann habe sie das Mandat für den Ehemann in Sachen Scheidung übernommen, was „auch höchst persönliche Gründe“ gehabt habe, die in der Person der Ehefrau gelegen hätten.

Nach Angaben der „Abendschau“ hatte die Senatorin durch ihren Anwalt eine einstweilige Verfügung beantragt, um die Darstellung von Einzelheiten des Beitrages zu verhindern. Das sei jedoch abgelehnt worden.

Sollte es sich tatsächlich um zwei getrennte Verfahren gehandelt haben, so ist das nach Meinung aus Jurist Innen kreisen zwar nicht die vornehme Art, aber keinesfalls ausreichend für ein Strafverfahren. Auch die Praxis, in einem Scheidungsverfahren nur einen Anwalt auftreten zu lassen, sei durchaus üblich.

Der Vorfall ist schon längere Zeit bekannt. Bereits während der öffentlichen Debatte um ihre Teilnahme am „Pilotenspiel“ war die Senatorin auf die Vorwürfe der ehemaligen Mandantin angesprochen worden und hatte sie als haltlos zurückgewiesen. Neu ist, daß die Anwaltskammer den Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat, was nach Auffassung der „Abendschau“ Indiz für die Gewichtigkeit der Vorwürfe war. Wie aus Anwaltskreisen vrelautete, ist die Einschaltung der Staatsanwaltschaft in solchen Fällen ein nicht unüblicher Vorgang - schon allein um dem Vorwurf zu entgegenen, man decke Mitglieder des eigenen Berufsstandes vor strafrechtlicher Verfolgung.

In der Alternativen Liste gab man sich gestern gelassen und sieht keinen Diskussionsbedarf bevor nicht der juristische Sachverhalt geklärt ist. Kritik wurde allerdings laut, daß es sich hier um eine erneute „Sommerloch-Kampagne“ handele, die nichts mit der Politikerin Anne Klein zu tun habe.

anb

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