: Vorsicht bei Nebenkosten!
Kassel (dpa) - Zahlt ein Mieter aus Unkenntnis der Rechtslage Nebenkosten, die im Mietvertrag nicht vereinbart wurden, so stellt dies keine Anerkennung einer Zahlungspflicht dar. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Kassel (AZ.: 1 S 187/89) hat am Mittwoch der Mieterverein Kassel hingewiesen. Die Tatsache, daß der Mieter die Kosten gezahlt hat, besagt - so das Landgericht nur, daß er von einer ordnungsgemäßen Abrechnung ausgegangen ist. Das Gericht stellte klar, daß die Verwaltungskosten nicht auf die Vermieter umgelegt werden dürfen.
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