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„Nicht kostendeckend“

■ Betr.:„Wenn ein Student zum Sozialamt geht - Sozialhilfe nur ausnahmsweise für StudentInnen“, taz vom 9.8.89

Daß ausgerechnet der Bafög-Höchstsatz zur Bemessensgröße bei der Leistungsbewilligung für Studierende im Examenssemester herangezogen wird, entbehrt nicht einer unfreiwilligen Komik.

In der vom „Deutschen Studentenwerk e.V.“ herausgegebene Broschüre „Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz“ heißt es unter „Umfang der Ausbildungsförderung“:

„Die Bedarfssätze sind nicht kostendeckend!“

Andre Beßler

Dipl.-Sozialarbeiter/sozialpädagoge

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