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Staatsanwalt ermittelt gegen Anne Klein

Die Staatsanwaltschaft hat jetzt doch ein Ermittlungsverfahren gegen Frauen- und Jugendsenatorin Anne Klein eingeleitet. Die AL-Senatorin soll in ihrer früheren Tätigkeit als als Anwältin in einem Scheidungsprozeß beide Ehepartner beraten haben. Dies ist nach der Anwaltsordnung verboten und gilt als Parteiverrat. Justizsprecher Christoffel sagte, die Staatsanwaltschaft beim Kammergericht habe den Prüfungsauftrag, ob Frau Klein gegen die ehrengerichtlichen Vorschriften verstoßen habe, an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht abgegeben. Aus den Unterlagen, die der Anwalt, der Anzeige erstattete, vorlegte, habe sich ein Anfangsverdacht für ein Vergehen des Parteiverrats ergeben, sagte Christoffel. Anne Klein erklärte, daß sie nach ihrem Urlaub vor der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen wolle. Sie bleibe dabei, daß die Vorwürfe gegen sie unbegründet seien.

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