: Gedenkstätte geschändet
■ Mahnmal durch Schweinekopf geschändet / Täter vermutlich Rechtsextreme / Noch keine konkreten Hinweise / Mahnmal bereits im Januar Ziel eines Anschlags
Unbekannte haben in der Nacht zum Dienstag an einem antifaschistischen Mahnmal einen Schweinekopf angebunden. Nach Angaben der Polizei entdeckte ein Taxifahrer die Schändung am Mahnmal zum Gedenken an die Deportationen jüdischer Bürger an der Tiergartener Putlitzbrücke. Er schnitt das Seil ab und ließ den Schweinekopf auf die Bahngleise unter der Brücke fallen. Die Täter werden in rechtsextremistischen Kreisen vermutet, konkrete Hinweise gibt es nach Polizeiangaben noch nicht. Die Ermittlungen liegen beim Staatsschutz.
Das Mahnmal an der Putlitzbrücke war bereits im Januar Ziel eines neonazistischen Anschlags geworden. Damals hatten die Täter auch an der Gedenkstätte Plötzensee sowie an der Gedenktafel für Rosa Luxemburg am Landwehrkanal Schweinekopfhälften hingelegt oder aufgehängt. In einem Telefonanruf an eine Nachrichtenagentur bekannte sich eine „Bewegung 20. April“ dazu, die drei Gedenkstätten „stark geehrt“ zu haben. Der damalige Senatssprecher Winfrid Fest schrieb die Tat „Verrückten und Gestörten zu“.
Als Tatverdächtige wurden der mehrfach verurteilte Rechtsextremist Ekkehard Weil sowie eine 28jährige Frau festgenommen. Beide befinden sich auf freiem Fuß. Nach Auskunft eines Justizsprechers dauern die Ermittlungen noch an. Insbesondere stehe noch ein Laborgutachten aus, das klären soll, ob bei Wohnungsdurchsuchungen sichergestellte Drahtreste zu den Drähten gehören, die an den Tatorten gefunden wurden. Die Frau war von Zeugen als Käuferin von sechs Schweinekopfhälften in einem Zehlendorfer Supermarkt wiedererkannt worden.
Der 40jährige Weil hatte 1970 vor dem sowjetischen Ehrenmal im Westberliner Bezirk Tiergarten einen sowjetischen Soldaten angeschossen. Er ist zudem vorbestraft wegen versuchten Brandanschlages auf ein Büro der SEW sowie in Österreich wegen Bombenanschlägen auf Kaufhäuser, Einbruchs in ein Waffenlager sowie unerlaubten Waffenbesitzes.
dpa/taz
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