: Aids kein Grund für Trennung vom Kind
Hamm (dpa) - Ein aidsinfizierter Vater braucht nicht von seinem Kind getrennt zu werden. Auch schließt die Ansteckung eine Übertragung des Sorgerechts nicht aus. Diesen Standpunkt hat der fünfte Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vertreten und die Beschwerde einer Mutter gegen eine vom Amtsgericht im westfälischen Borken getroffene Umgangsregelung mit dem HIV-positiven Vater abgelehnt. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft sei eine Aids-Ansteckung bei normalen Kontakten zwischen Vater und Kind nicht möglich.(AZ: 5 UF 41/89)
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