: Arbeitslosengeld für Jurastudentin
Münster (dpa) - Eine Jurastudentin, die neben ihrem Studium ein Jahr lang als Vollzeitkraft in einem Restaurant gearbeitet hatte, kann durchaus Arbeitslosengeld beanspruchen. Das hat die 3. Kammer des Sozialgerichts Münster in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entgegen der Meinung des Arbeitsamts entschieden (Aktenzeichen: S 3 Ar 230/88).
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