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Tandler kein Fälscher

■ Tandler verbucht juristische Erfolge gegen 'Stern‘ Fälschung bei Treuhandvertrag nicht nachweisbar

München (dpa) - Bayerns Finanzminister Gerold Tandler konnte am Freitag nach einer fast ein Jahr dauernden öffentlichen Kontroverse um ein Grundstücksgeschäft sowohl vor Gericht wie vor einem Untersuchungsausschuß des Bayerischen Landtags Erfolge verbuchen: Das Landgericht München untersagte dem 'Stern‘ unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Mark die Verbreitung mehrerer Behauptungen über Tandler. In dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß kam die CSU -Mehrheit gegen die Stimmen von SPD und Grünen zu dem Ergebnis, daß es keine Sonderbehandlung Tandlers durch die Justiz gegeben habe. Der Gerichtsprozeß und der von der SPD beantragte Untersuchungsausschuß waren durch einen Bericht des 'Stern‘ vom Oktober 1988 ausgelöst worden. Darin war behauptet worden, Tandler sei es gelungen, ein Grundstück in Neuötting im Wert von 3,6 Millionen Mark durch einen möglicherweise gefälschten Treuhandvertrag aus der Konkursmasse der Bayerischen Immobilien-Treuhand (BIT) des Erlanger Unternehmers Günther Zembsch herauszulösen. Nach dem jüngsten Gerichtsurteil darf der 'Stern‘ diesen Verdacht nicht mehr verbreiten. Der 'Stern‘ kündigte Berufung an, „weil wir von der Richtigkeit und Beweisbarkeit unserer Darstellung überzeugt sind“.

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