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Gericht: Asyl bei drohender Haft

Kassel (ap) - Türkische Staatsangehörige haben in der Bundesrepublik einen Anspruch auf Asyl, wenn sie wegen ihrer politischen Betätigung in der Türkei und später im Bundesgebiet bei einer Rückkehr in ihre Heimat zumindest mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe zu rechnen haben. Dies hat der hessische Verwaltungsgerichtshof am Montag in Kassel entschieden und damit einem in Hessen lebenden Kurden türkischer Staatsangehörigkeit politisches Asyl zuerkannt. Der Mann hatte sich in der Türkei in verschiedenen kurdischen Organisationen engagiert und war dabei auch Opfer eines Überfalls von Mitgliedern rechtsgerichteter Organisationen geworden. Außerdem war er viermal verhaftet und in der Haft geschlagen worden. In der Bundesrepublik trat er einem kurdischen Arbeiterverein bei und demonstrierte mehrmals gegen die politischen Verhältnisse in der Türkei. Sein Asylantrag war von den deutschen Behörden mehrmals abgelehnt worden. Die Verwaltungsrichter befanden nun jedoch, daß die zahlreichen Aktivitäten des Mannes den türkischen Behörden nicht unbekannt geblieben seien und er bei seiner Rückkehr in die Türkei mit einer Strafverfolgung zu rechnen habe.(Az: 12UE 2700/84).

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