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Asylrecht für Frauen

■ Bürgerschaft: Kein Berliner Modell in Bremer Asylverfahren

„Rahmenbedingungen für Schein asylanten“ witterte Peter Kudella (CDU) hinter dem Antrag der Grünen in der Bürgerschaft, das Bremer Asylrecht dem rot -grünen Berliner Modell anzugleichen. In Berlin werden seit dem Sommer AusländerInnen auch nach bereits abgelehntem Asylantrag nicht ausgewiesen, wenn ihnen nach der erzwungenen Rückkehr Haft und Folter oder Verfolgung aus ethischen, religiösen oder geschlechtsspezifischen Gründen droht. In solchen Fällen gelten dann zunächst befristete Aufenthaltsbeschränkungen, die nach fünf Jahren unbefristet erteilt werden.

„Wir können das Asylproblem hier nicht aus eigener Kraft lösen“, wies Innensenator Sakuth auf die finanzielle und juristische Lage des Landes Bremen hin. „Hier ist die Bundesbehörde vorgeschaltet und muß reagieren.“

Da aus Bonn zur Zeit aber keine Erleichterung des Asylrechts erwartet wird, sei der eigene Handlungsspielraum klein.

Wie klein, das zeigte der Antrag der SPD-Fraktion an die Bürgerschaft. Asylanträge sollen nach der Vorstellung der Sozialdemokraten auf die Familienmitglieder des Antragstellers ausgeweitet werden. Wenn den Angehörigen während des Verfahrens dann der Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention zugestanden wird, könnte man „Frauen als Flüchtlinge anerkennen, die aufgrund der Übertretung moralischer und ethischer Regeln ihrer Gesellschaft und/oder wegen frauenpolitischer Betätigung verfolgt werden“.

Der Antrag der Grünen wurde von der Bürgerschaft abgelehnt, der SPD-Antrag kommt nun vor den Bundesrat.

mad

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